- 6. Dez 2012, 14:42
#100877
@ossi; einspruch, ich sehe die schuld nur bei der bundesliga. ein vergehen wird mit 4 strafen geahndet (sofortige strafe per spielabbruch, strafbeglaubigung, rückreihung bei punktegleichheit - diese strafe schmerzt mich persönlich am meisten - und geldstrafe).
dafür ist alleine der senat in der bundesliga verantwortlich. und statutenausreden hinsichtlich die regeln geben das vor: diese funktionäre sind für die statuten verantwortlichen und können diese (was im übrigen schon lange fällig ist) modifizieren und entsprechende ermessensspielräume einbauen;
dafür ist alleine der senat in der bundesliga verantwortlich. und statutenausreden hinsichtlich die regeln geben das vor: diese funktionäre sind für die statuten verantwortlichen und können diese (was im übrigen schon lange fällig ist) modifizieren und entsprechende ermessensspielräume einbauen;