- 1. Okt 2007, 10:18
#10627
Ich hab da noch ein copy&paste vergessen:
Kein Mitglied eines Organs gemäß Ziffer 1 b.) bis h.) darf gleichzeitig Mitglied eines anderen Organs sein. Das gilt auch für Organe juristischer Personen, Gesellschafter und Inhaber von Unternehmen, die dem Verein verbunden sind
"Zwei mal drei macht vier. Widewidewitt. Und drei macht neune. Man glaubt es kaum. Pipi Langstrumpf sitzt im Wacker-Vorstand." (c) Georg Fraisl