- 20. Mai 2015, 19:36
#131870
Siehe hierzu auch § 3 Abs. 7 der Durchführungsbestimmungen.
wacker 4ever hat geschrieben:Mit welcher Begründung?Stellungnahme des ÖFB:
http://www.90minuten.at/index.php/magaz ... n-red-bull
...
Im Gegensatz zu Pasching ist bei Liefering erwiesen, dass der Verein unter Kontrolle von Red Bull steht. Aus diesem Grund ist der FC Liefering im Samsung Cup selbstverständlich nicht spielberechtigt, es sei denn die Kontrolle von Red Bull fiele weg.
...
Siehe hierzu auch § 3 Abs. 7 der Durchführungsbestimmungen.