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wacker 4ever hat geschrieben: ↑25. Sep 2023, 16:58 Hinzufügen muss man noch: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. In der heutigen Zeit muss man bei gewissen Leuten sehr genau formulieren. Na bumm, das überrascht mich jetzt aber schon. Ich hab, wenn überhaupt, mit einer Geldstrafe oder bedingten Strafe gerechnet. Wie es halt in solchen Fällen oft so ist. Kann mich Dir nur anschließen. Nicht auszudenken, wenn wir da noch irgendeine Verbindung dazu hätten, wir wären wieder überall auf Seite 1. Sozusagen rechtzeitig den Absprung geschafft."Wer einen Betrug gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wer jedoch einen schweren Betrug in der Absicht begeht, sich durch dessen wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen." Quelle
wacker 4ever hat geschrieben: ↑25. Sep 2023, 16:58 Hinzufügen muss man noch: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. In der heutigen Zeit muss man bei gewissen Leuten sehr genau formulieren. Na bumm, das überrascht mich jetzt aber schon. Ich hab, wenn überhaupt, mit einer Geldstrafe oder bedingten Strafe gerechnet. Wie es halt in solchen Fällen oft so ist. Kann mich Dir nur anschließen. Nicht auszudenken, wenn wir da noch irgendeine Verbindung dazu hätten, wir wären wieder überall auf Seite 1. Sozusagen rechtzeitig den Absprung geschafft.Wobei die Frage weiterhin erlaubt sein muss, warum man sich überhaupt mit ihm eingelassen hat
Mit den 60ern hatte man in der Vergangenheit ja sc[…]
Die Tageszeitung und ich sind ein geniales Team :[…]