- 16. Feb 2009, 12:10
#43601
eine notwendigkeit für die BL lizenz? selten so einen blödsinn gelesen.
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Statuten des Vereins
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
3. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Die Sportausübung ist auch im Ausland möglich.
4. Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
§ 2 Zweck
1. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Pflege und Förderung des Körpersportes jeder Art, insbesondere die Ausübung des Fußballsportes, unter Ausschluss jeder politischen Tendenz.
dr evil hat geschrieben: Nach Kündigung des Geschäftsführers wurde das nächste "Sparpotenzial" gefunden. :(kleine anmerkung: es gibt keine "Bundesligamannschaft" weil es keine "Bundesliga" für die frauen gibt.
...So wird es nach der Kündigung von Geschäftsführer Georg Willeit wohl auch keine Damen-Bundesligamannschaft mehr geben. Für Finanzreferent Johannes Marsoner ist dies eine Notwendigkeit, um die Bundesligalizenz zu bekommen...Ganzer Artikel auf: http://tirol.orf.at/stories/342668/
Weil 1860 und die Unaussprechlichen eine Fanfreu[…]