- 30. Jan 2008, 18:54
#22402
§ 1
Die Prostituierten dürfen sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht in einem durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigenden Zustand befinden.
Und noch weitere Kuriositäten...
Die Prostituierten dürfen sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht in einem durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigenden Zustand befinden.
Und noch weitere Kuriositäten...