RE: Rund ums Tivoli Stadion
Verfasst: 30. Mai 2013, 14:38
Weils Stadion der Olympiaworld gehört und die das nicht will?
alles rund um das Thema FC Wacker Innsbruck
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mesque hat geschrieben: Weils Stadion der Olympiaworld gehört und die das nicht will?Das Fruchtgenussrecht von der Stadt Innsbruck als Eigentümer der Tivolianlage, wurde der OSVI (Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH) mit Wirksamkeit 1.1.2004 eingeräumt und auf unbestimmte Dauer bestellt. Der Eigentümer ist weiterhin die Stadtgemeinde Innsbruck.
mesque hat geschrieben: Danke für die Korrektur: Das heißt, eine Einfärbung des Stadions geschieht nicht, weil es der BETREIBER, die Olympiaworld, nicht will? Oder weil es der BESITZER, die Stadt, nicht will? Oder beides?Genau hier liegen bei der OSVI die Wurzeln aller Übel. Man schimpft auf den Geschäftsführer, bei dem alles abprallt (dafür bekommt er seine 8.000 € 14 x im Jahr) und die Besitzer der Anlagen, fühlen sich für nichts zuständig. (siehe auch bei den Eiszeiten in der Eishalle)
mesque hat geschrieben: Hieße aber im Umkehrschluss, wenn Verein/Mitglieder/Fanclubs/sonstige Fans ein gutes Konzept ausarbeiten würden und damit die Stadtpolitik überzeugen können, dann könnte man durchaus ein farbiges Tivoli bekommen.
mesque hat geschrieben: Hieße aber im Umkehrschluss, wenn Verein/Mitglieder/Fanclubs/sonstige Fans ein gutes Konzept ausarbeiten würden und damit die Stadtpolitik überzeugen können, dann könnte man durchaus ein farbiges Tivoli bekommen....das wäre mal Lobbying für den FCW:D
Beno hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass es so einfach ist - da müssten auch noch die Architekten des Stadions einverstanden sein (Urheberrecht)....mesque hat geschrieben: Danke für die Korrektur: Das heißt, eine Einfärbung des Stadions geschieht nicht, weil es der BETREIBER, die Olympiaworld, nicht will? Oder weil es der BESITZER, die Stadt, nicht will? Oder beides?Genau hier liegen bei der OSVI die Wurzeln aller Übel. Man schimpft auf den Geschäftsführer, bei dem alles abprallt (dafür bekommt er seine 8.000 € 14 x im Jahr) und die Besitzer der Anlagen, fühlen sich für nichts zuständig. (siehe auch bei den Eiszeiten in der Eishalle)
Nachdem die Stadt Miteigentümerin der OSVI ist, die Generalversammlung einer Gesmbh ohnehin Mitbestimmungsrecht hat und notfalls Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern weisungsgebunden sind, gibts da überhaupt keine rechtlichen Probleme. Im schlimmsten Fall (wenn sich die OSVI als Fruchtgenussberechtigter quer legt), müssen die Eigentümer der OSVI (Stadt und Land) halt eine Weisung erteilen.
Es wäre alles so einfach, wenn man nur will.