- 2. Feb 2008, 10:23
#22615
Der Oberste Sportgerichtshof hat eine weitreichende Entscheidung getroffen, die m.E. fast ähnliche Auswirkungen wie das Bosman-Urteil haben könnte.
Ab sofort sind nämlich auch bei noch laufenden Verträgen keine Ablösesummen mehr erlaubt: Den einzigen Anspruch den ein Verein stellen kann, wenn ein Spieler trotz bestehendem Vertrag vorzeitig weg will, sind die ausstehenden Gehälter.
Also ich habe das so verstanden: Ein Spieler unterschreibt einen 2-Jahres-Vertrag mit einer Gesamtgage von € 1.000.000,-. 6 Monate vor Vertragsende will er wechseln, dann erhält der abgebende Verein genau € 250.000,-.
Ab sofort sind nämlich auch bei noch laufenden Verträgen keine Ablösesummen mehr erlaubt: Den einzigen Anspruch den ein Verein stellen kann, wenn ein Spieler trotz bestehendem Vertrag vorzeitig weg will, sind die ausstehenden Gehälter.
Also ich habe das so verstanden: Ein Spieler unterschreibt einen 2-Jahres-Vertrag mit einer Gesamtgage von € 1.000.000,-. 6 Monate vor Vertragsende will er wechseln, dann erhält der abgebende Verein genau € 250.000,-.
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