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vom Tiroler Fußball zur Champions League
#22615
Der Oberste Sportgerichtshof hat eine weitreichende Entscheidung getroffen, die m.E. fast ähnliche Auswirkungen wie das Bosman-Urteil haben könnte.

Ab sofort sind nämlich auch bei noch laufenden Verträgen keine Ablösesummen mehr erlaubt: Den einzigen Anspruch den ein Verein stellen kann, wenn ein Spieler trotz bestehendem Vertrag vorzeitig weg will, sind die ausstehenden Gehälter.

Also ich habe das so verstanden: Ein Spieler unterschreibt einen 2-Jahres-Vertrag mit einer Gesamtgage von € 1.000.000,-. 6 Monate vor Vertragsende will er wechseln, dann erhält der abgebende Verein genau € 250.000,-.
#22626
Wie soll so ein finanziell "etwas" schlechterer Verein überleben können?
Und was passiert mit den bereits bezahlten Ablösesummen? Sagen wir mal der Lindström hätte 100.000 € an Ablöse gekostet. Jetzt kommt dieses Halbschwindlige Urteil. Sprich: die 100000 € wären verloren!
Toll.. in Österreich würde das dann irgendwann so aussehen:

MAGNA Bundesliga T-Mobile

Teams:

Red Bull Salzburg
Voest Alpine Linz Energie AG
MC Donalds Graz Puntigamer
....

Sonst geht sichs eh vorne und hinten nicht mehr aus... ::)
#22630
Ein Schritt in die komplett falsche Richtung, Verträge sind kaum noch etwas wert, Spieler und deren Vermittler reiben sich schon die Hände! Für die kleinen Teams kann das den Kollaps bedeuten.

Wieviel Geld hätte wohl Sturm für Prödl kassiert, wenn die Entscheidung schon früher dagewesen wäre?

Chelsea und Co. reiben sich schon einmal die Hände...
#22631
Dieses Passus sollte man aber noch herausheben:
einem Wechsel ins Ausland seinen Vertrag nach einer, wie es hieß, „geschützten Laufzeit“ von drei beziehungsweise zwei Jahren einseitig auflösen kann
Das entschärft es etwas. Trotz allem bin ich schon geschockt, weil es für mich noch ärger als das Bosman-Urteil ist.
#22640
[quote=fcw since 1913 ]
eine frechheit diese entscheidung!
[/quote]

Richtig!
Eine Unverschämtheit, was sich so manche Herren im CAS anmaßen.
Es muss ausschließlich Verhandlungssache zwischen den Vereinen sein, über eine Ablöse zu verhandeln. Die Sportjustiz hat das nicht die Bohne zu interessieren. Für mich ein Eingriff in die Verhandlungsfreiheit.
#22650
DA hat sich die FIFA ein klassisches Eigentor geschossen:

http://www.sportrechturteile.de/News/AR ... ews17.html

Auf der anderen Seite, scheint die MAcht des Obersten Sportgerichtshofes irgendwie auch beschränkt:

http://www.sportrechturteile.de/News/AR ... s6535.html



Weitere Links

http://www.tas-cas.org/

http://de.wikipedia.org/wiki/Internatio ... erichtshof

http://www.sportrecht.org/home.htm
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